Technikfolgenabschätzung aus Arbeitnehmer:innenperspektive
Veröffentlichungsdatum
2024-08
Autoren
Zusammenfassung
Barrierefreie Informationstechnik ist keine Selbstverständlichkeit. Im Rahmen der Mitbestimmung sind Betriebsräte bzw. Schwerbehindertenvertretungen gefordert, sich dafür einzusetzen – auch auf Basis weitreichender gesetzlicher Regelungen.
Dabei stellt sich die Frage, wann eine Software oder ein digitales System als barrierefrei gelten kann. Betriebliche Technikfolgenabschätzung könnte Zugänglichkeit für alle Beschäftigten von Anfang an ermöglichen.
Dabei stellt sich die Frage, wann eine Software oder ein digitales System als barrierefrei gelten kann. Betriebliche Technikfolgenabschätzung könnte Zugänglichkeit für alle Beschäftigten von Anfang an ermöglichen.
Schlagwörter
Digitale Barrierefreiheit
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Software
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Informationstechnik
Verlag
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg
Institution
Dokumenttyp
Artikel/Aufsatz
Zeitschrift/Sammelwerk
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Endseite
201
Sprache
Deutsch