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  4. Belange von Natur und Landschaft innerhalb planerischer Abwägungsvorgänge
 
Zitierlink URN
https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:46-diss000004676

Belange von Natur und Landschaft innerhalb planerischer Abwägungsvorgänge

Veröffentlichungsdatum
2002-05-31
Autoren
Krenz, Anne Caroline  
Betreuer
Winter, Gerd  
Gutachter
Rühl, Ulli F. H.  
Zusammenfassung
Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Feststellung, dass die steigende Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Verkehr und Industrie die abiotische und biotische Umwelt des Menschen immer mehr zerstört und gefährdet. Zuständig für die Steuerung der Raumnutzung ist das Planungsrecht. Zentrale Entscheidungsfindungsmethode ist hier die Abwägung, also das planungsrechtliche Abwägungsgebot. Dieses trägt in seiner Ausprägung, die es durch die Rechtsprechung und Rechtswissenschaft gefunden hat, der Existentialität der Natur- und Landschaftsbelange nicht ausreichend Rechnung. Vielmehr verhält sich das Planungsrecht gegenüber der Erkenntnis, dass der Mensch Teil der Biosphäre ist und als solcher von dieser in seinem Überleben abhängig ist, neutral. Belange von Natur und Landschaft treten gegen widerläufige private und gegenläufige öffentliche Interessen an, und verfügen grundsätzlich über das gleiche Gewicht wie die übrigen Interessen. Dieser Befund wird jedoch der existentiellen Bedeutung von Natur und Landschaft nicht gerecht und ist aufgrund der naturwissenschaftlichen Notwendigkeit zu handeln, dem steigenden Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten, nicht hinnehmbar. In dieser Arbeit der Versuch unternommen, den Biosphärenansatz auf drei verschiedenen Ebenen des Abwägungsgebots zu verankern. In Teil A der Arbeit werden zuerst in Kürze die normtheoretischen, dogmatischen sowie rechtssystematischen Aspekte des planerischen Abwägungsgebots betrachtet. In Teil B der Arbeit - der Wertigkeit von Natur und Landschaft im Recht zugewandt. In Teil C der Arbeit Lösungsansätze für die Umsetzung der in Teil B festgestellten existentiellen Bedeutung von intakter Natur und Landschaft für den Menschen und der hieraus resultierenden faktischen Höherwertigkeit dieser Belange aus dem Abwägungsgebot erarbeitet.
Schlagwörter
Abwägung im Recht

; 

Naturschutzrecht

; 

Planungsrecht
Institution
Universität Bremen  
Fachbereich
Fachbereich 06: Rechtswissenschaft (FB 06)  
Dokumenttyp
Dissertation
Zweitveröffentlichung
Nein
Lizenz
Alle Rechte vorbehalten
Sprache
Deutsch
Dateien
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Vorschaubild
Name

E-Diss467_krenz.pdf

Size

1.24 MB

Format

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Checksum

(MD5):73a317592380af560009e92afc49298a

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