Fachkräfte im Ordnungsrecht der vollstationären Dauerpflege – eine Gemengelage
Veröffentlichungsdatum
2023-06-26
Autoren
Betreuer
Zusammenfassung
Mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz im Heimrecht an die Bundesländer über. Seitdem hat jedes Bundesland eigene Regelungen zu den Mindestqualifikationen und dem Einsatz von Fachkräften in der vollstationären Dauerpflege erlassen.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, diese Regelungen gesammelt und übersichtlich darzustellen und Unterschiede sowie Ähnlichkeiten hervorzuheben. Um dies zu erreichen, wurden die relevanten Passagen aus den Rechtsnormen der Bundesländer recherchiert und in einer vergleichenden Analyse dargestellt. Diese wurde in Abschnitte Anerkennung (Mindestqualifikationen) von Fachkräften, Mindestressourcen beim Einsatz von Fachkräften und Regelungen bezüglich Leitungskräften in Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege (Einrichtungs- und Pflegedienstleitung) eingeteilt.
Die Ergebnisse der Analyse zeigen ein weit gestreutes Feld an Regelungen mit Mustern in verschiedenen Bereichen. Diese bestehen zum größten Teil aus einer Orientierung an der vorhergehenden Gesetzgebung, was für einen gewissen Grad an Pfadabhängigkeit in der Gesetzgebung der Bundesländer im Heimrecht nach der Föderalismusreform I spricht.
Ein Ansatzpunkt für weitere Forschung ist der Einfluss der länderspezifischen Ausbildungsordnungen für Fachkraftberufe auf die Anerkennung der Berufsabschlüsse als Fachkräfte in anderen Bundesländern.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, diese Regelungen gesammelt und übersichtlich darzustellen und Unterschiede sowie Ähnlichkeiten hervorzuheben. Um dies zu erreichen, wurden die relevanten Passagen aus den Rechtsnormen der Bundesländer recherchiert und in einer vergleichenden Analyse dargestellt. Diese wurde in Abschnitte Anerkennung (Mindestqualifikationen) von Fachkräften, Mindestressourcen beim Einsatz von Fachkräften und Regelungen bezüglich Leitungskräften in Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege (Einrichtungs- und Pflegedienstleitung) eingeteilt.
Die Ergebnisse der Analyse zeigen ein weit gestreutes Feld an Regelungen mit Mustern in verschiedenen Bereichen. Diese bestehen zum größten Teil aus einer Orientierung an der vorhergehenden Gesetzgebung, was für einen gewissen Grad an Pfadabhängigkeit in der Gesetzgebung der Bundesländer im Heimrecht nach der Föderalismusreform I spricht.
Ein Ansatzpunkt für weitere Forschung ist der Einfluss der länderspezifischen Ausbildungsordnungen für Fachkraftberufe auf die Anerkennung der Berufsabschlüsse als Fachkräfte in anderen Bundesländern.
Schlagwörter
Altenpflege
;
Dauerpflege
;
Ordnungsrecht
;
Personalbemessung
;
Personalrecht
;
inpatient care
;
long-term care
;
vollstationäre Pflege
;
Einrichtungsleitung
;
Eingliederungshilfe
;
Pflegedienstleitung
;
Fachkräfte
;
healthcare professionals
;
Langzeitpflege
Institution
Dokumenttyp
Bachelorarbeit
Sprache
Deutsch
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Name
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Format
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