Europäische Handelsgerichte als soziale Institution
Datei | Beschreibung | Größe | Format | |
---|---|---|---|---|
00010609.pdf | 135.69 kB | Adobe PDF | Anzeigen |
Autor/Autorin: | Hoffmann, Hermann B. | Zusammenfassung: | Der Aufbau eines Binnenmarktes gehört zu den Gründungszielen der europäischen Gemeinschaft. Durch wirtschaftliche Verflechtung sollen die Staaten Europas näher zusammenrücken und auf diese Weise Frieden und wirtschaftlicher Aufschwung in ganz Europa nachhaltig gesichert werden. Während Großunternehmen und multinationale Konzerne bereits seit etlichen Jahrzehnten erfolgreich im Binnenmarkt Handel betreiben, stellen sich im Zeitalter der Globalisierung zunehmend kleinere und mittlere Unternehmen international auf. Diese Kleinunternehmen sind nach Untersuchungen der EU-Kommission, neben 23 Millionen Arbeitsplätzen, auch für 85% aller Ausbildungsplätze im Binnenmarkt verantwortlich. Gerade diesen Unternehmen möchte die Kommission den europaweiten Handel im Binnenmarkt erleichtern und hat hierzu einen Zehn-Punkte-Plan ( Small Business Act ) verfasst. Ziel des Plans ist insbesondere der Abbau bürokratischer Hürden. Von juristischer Seite soll dies durch Rechtsvereinheitlichung unterstützt werden. So wünschenswert ein einheitlicher Rechtsrahmen im Binnenmarkt für kleinere Unternehmen auch sein mag, so darf in diesem Kontext die Bedeutung von Zivilgerichten nicht verkannt werden. Wirtschaftshistorische Untersuchungen (North, 1990) zeigen, dass zur Organisation und Funktion eines gemeinsamen Marktes nicht allein Rechtsnormen, sondern vor allem Institutionen von entscheidender Bedeutung sind. Gelingt es staatlicherseits Eigentumsrechte einerseits zu schützen und andererseits den Handel mit Eigentumsrechten insbesondere die Durchsetzbarkeit vertraglicher Ansprüche zu gewährleisten, dann sind dies zwei entscheidende Faktoren für den wirtschaftlichen Aufstieg einer Gesellschaft. Die empirischen Forschungsergebnisse des Sonderforschungsbereich (Calliess et al., 2008) beweisen, dass der grenzüberschreitende Handelsverkehr auch im europäischen Binnenmarkt überwiegend auf private Institutionen zurückgreift, um Handelsverträge rechtlich abzusichern. Private Schiedsgerichte haben gegenüber der Justiz Vorteile, insbesondere stellen sie im Gegensetz zur nationalen Justiz eine internationalisierte Institution dar (Dezalay/Garth, 1996). Der Nachteil der privaten Schiedsgerichte liegt aus Sicht von Kleinunternehmen in der Kostenstruktur: Schiedsrichter und internationale Anwaltsfirmen haben einen Preis, der kaum von einem Existenzgründer gezahlt werden kann. Die nationale Justiz ist zwar zu moderaten Kosten erreichbar, jedoch stellt sie keine adäquate Alternative dar, denn deren Struktur ist nicht an die Anforderungen grenzüberschreitender Handelsgeschäfte ausgerichtet. So ist um nur ein Beispiel zu nennen - vor deutschen Gerichten allein Deutsch als Verhandlungssprache zugelassen, obwohl Englisch heute die lingua franca der europäischen Wirtschaftswelt ist. Internationale Streitfälle in nationalen Gerichten führen zu einer Vielzahl von Problemen, insbesondere da es den Richtern an der nötigen Erfahrung für internationale Rechtsfragen fehlt (Gessner, 1996).Um dieses Problem zu lösen, wird in diesem Beitrag die Einrichtung von europäischen Handelsgerichten angeregt. Diese sollten für grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten optional zur Verfügung stehen; die Parteien müssten das Spezialgericht also durch Gerichtsstandsvereinbarung explizit anwählen. In mehreren europäischen Grenzregionen könnten nach Bedarf spezielle, internationalisierte Gerichte eingerichtet werden. Wird beispielsweise ein reger Handelsverkehr zwischen Norddeutschland und den Niederlanden verzeichnet, dann sollte in Groningen oder Emden ein europäisches Handelsgericht für diese Region etabliert werden. Vorbild könnten die europäischen Handelsgerichte des Mittelalters sein. Durch eine internationale Besetzung des Gerichts wurde damals sichergestellt, dass keine Partei sich gänzlich (rechts-) fremden Richtern gegenübersah (Klerman, 2008). Nationale Richter aus beiden Grenzregionen könnten auch heute paritätisch die Kammern dieser europäischen Handelsgerichte besetzen. Durch diese Einrichtung subventioniert durch die EU - könnten nationale Richter für grenzüberschreitende Sachverhalte sensibilisiert werden, so dass auf diese Weise auch die nationale Justiz von der zusätzlichen Kompetenz ihrer Richter profitiert. Wird sichergestellt, dass diese Gerichte einfach und zu moderaten Kosten erreichbar sind, dann wäre dies ein bedeutsamer Schritt gerade zu Förderung von Kleinunternehmen. |
Schlagwort: | Außenhandel; Justiz; Handelsrecht; Neue Institutionenökonomik; Internationale Transaktionen; Kammer für Handelssachen; Internationales Privatrecht | Veröffentlichungsdatum: | 2009 | Dokumenttyp: | Konferenzbeitrag | Konferenz: | Europäische Handelsgerichte als soziale Institution | Zweitveröffentlichung: | no | URN: | urn:nbn:de:gbv:46-ep000106098 | Institution: | Universität Bremen | Fachbereich: | Fachbereich 06: Rechtswissenschaft (FB 06) | Institut: | Institut für Handelsrecht |
Enthalten in den Sammlungen: | Forschungsdokumente |
Seitenansichten
320
checked on 04.04.2025
Download(s)
59
checked on 04.04.2025
Google ScholarTM
Prüfe
Alle Ressourcen in diesem Repository sind urheberrechtlich geschützt.