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  4. Bildungsrechte und Schulbildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen – Verfügbarkeit und Zugänglichkeit in den Bundesländern. Forschungsbericht zur BiSKE-Studie
 
Zitierlink DOI
10.26092/elib/4985

Bildungsrechte und Schulbildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen – Verfügbarkeit und Zugänglichkeit in den Bundesländern. Forschungsbericht zur BiSKE-Studie

Veröffentlichungsdatum
2025-11-21
Autoren
Funck, Barbara Johanna  
Ciesielski, Markus
Projekte
Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen (BiSKE)
Zusammenfassung
Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung von Anfang an – auch wenn sie mit ihren Eltern zunächst in Aufnahmeeinrichtungen leben. Wie dieses Recht realisiert wird, ist Gegenstand des vorgelegten Forschungsberichts der Studie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen“ (BiSKE), die von Johanna Funck (Arbeitsbereich Bildung in der Migra-tionsgesellschaft, Universität Bremen) und Markus Ciesielski (Institut für Entwicklung und Frieden, Universität Duisburg-Essen) durchgeführt wurde.
Anliegen der Studie und Untersuchungsfragen: Die BiSKE-Studie liefert erstmals einen bundesweiten und bundesländerdifferenzierenden Überblick zur Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von schulischer Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in der Anfangszeit nach ihrer Ankunft in Deutsch-land. Ziel des hier vorgelegten Forschungsberichts ist es, diese Erkenntnisse möglichst zeitnah Poli-tik, Praxis und Wissenschaft zur Verfügung zu stellen – weitere vertiefende Forschung und Analysen sind erforderlich. Es wird untersucht, welche Bildungsangebote in den Aufnahmeeinrichtungen aller Bundesländer für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter von 6-18 Jahren verfügbar sind und inwiefern der Zugang verzögert oder beschränkt ist.
Zeitrahmen und methodische Umsetzung: Im Zeitraum November 2024 bis Mai 2025 wurden bun-desweit 203 Aufnahmeeinrichtungen ermittelt, in denen Kinder und Jugendliche im Schulalter un-tergebracht wurden, und mittels eines standardisierten Fragebogens im Hinblick auf ihr Bildungs-angebot befragt. Bei der Hälfte konnten die Informationen über telefonische oder schriftliche Di-rektbefragungen der Einrichtungen selbst eingeholt werden, bei den anderen gelang dies über die Befragung übergeordneter Fachebenen oder Pressestellen. Damit ist erstmals eine standardisierte Vollerhebung aller bundesdeutschen Aufnahmeeinrichtungen gelungen, die eine Momentaufnah-me der Bildungssituation liefert.
Zentrale Ergebnisse: Bei 19 Prozent der Aufnahmeeinrichtungen (n=38) gab es keine Bildungsange-bote für Kinder und Jugendliche im Schulalter, obwohl zumindest in der Hälfte der Einrichtungen ohne Bildungsangebot Kinder und Jugendliche über mehrere Monate untergebracht waren. Bei 41 Prozent der Einrichtungen (n=83) war ein Zugang zur Regelschule möglich, allerdings meist mit War-tezeiten oder ein Regelschulzugang war nur für bestimmte Altersgruppen oder unter bestimmten Bedingungen möglich, während andere schulalternative, meist einrichtungsinterne Bildungsmaß-nahmen oder Deutschkurse erhielten. Bei 40 Prozent der Einrichtungen (n=82) wurden allen Kin-dern und Jugendlichen schulalternative Bildungsmaßnahmen angeboten, die in ihrer Qualität stark variierten (Stundenumfang, Unterrichtsinhalte, Ausbildung des Personals) sowie auch teilweise mit Wartezeiten verbunden waren. Die Bereitstellung und Qualität von Bildung in Aufnahmeeinrich-tungen ist in Bundesländern mit inklusiven Schulpflichtregelungen tendenziell weniger prekär als in denjenigen Bundesländern, die Ausschlüsse von der Schulpflicht für asylsuchende Kinder und Ju-gendliche für 6 Monate oder für die Dauer ihres Aufenthalts in einer Aufnahmeeinrichtung vorse-hen.
Fazit: Mangels eines schnellen Zugangs zu qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten stellt eine längere Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Aufnahmeeinrichtungen ein Risiko für ih-ren formalen Bildungserwerb dar. Flucht führt zu Lücken in der Bildungsbiographie – und zwar nicht nur auf dem Weg nach Deutschland, sondern auch hier. Die Anpassung von Schulpflichtregeln zugunsten einer inklusiveren Gestaltung ist zwar nicht die einzige, aber eine relevante Stellschraube für die Sicherstellung des Rechts auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Die Veranke-rung einer Schulpflicht auf Landesebene, die Asylsuchende nicht ausschließt, führt zu einer stärke-ren Verpflichtung der Landesbehörden, qualitativ hochwertige schulische Bildung für Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen bereitzustellen und in diese angemessen finanziell, materi-ell und personell zu investieren.
Schlagwörter
Geflüchtete Kinder und Jugendliche

; 

Schulzugang

; 

Bildungsangebote

; 

Recht auf Bildung

; 

Schule

; 

Erstaufnahme
Institution
Universität Bremen  
Fachbereich
Fachbereich 12: Erziehungs- und Bildungswissenschaften (FB 12)  
Institute
Universität Bremen  
Dokumenttyp
Bericht
Zweitveröffentlichung
Nein
Lizenz
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Sprache
Deutsch
Dateien
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Vorschaubild
Name

Funck_Ciesielski 2025 Schulbildung in Aufnahmeeinrichtungen_BiSKEStudie_Forschungsbericht_Archiv.pdf

Size

2.19 MB

Format

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