Die Konsequenzen für das Personalvertretungsrecht nach dem Beschluss des BVerfG zum Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetz - Die Typisierung von Beteiligungstatbeständen
Veröffentlichungsdatum
2002-06-27
Autoren
Betreuer
Gutachter
Zusammenfassung
In der Dissertation werden die Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG vom 24.5.1995 auf das Personalvertretungsrecht untersucht. Schwerpunkt dabei ist die Prüfung, in welchem Umfang die Entscheidung des BVerfG Auswirkungen hat auf das Mitbestimmungsverfahren und das Ausmaß der Mitbestimmung der Personalvertretungen in den Betrieben und Dienststellen des öffentlichen Dienstes. Die Arbeit ist in vier Teile gegliedert: 1. Entwicklungslinien des Personalvertretungsrechts: Die Darstellung der Entwicklung des BPersVG und der verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetzes macht deutlich, dass bis zum Jahr 1995, also dem Jahr der Entscheidung des BVerfG zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz im Grundsatz eine legislatorische Ausweitung der Personalratsmitbestimmung vorgenommen wurden. Die zeitlich danach novellierten Landespersonalvertretungsgesetze haben in Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG die Mitbestimmungsbefugnisse der Personalräte deutlich eingeschränkt. 2. Verfassungsrechtsprechung: In der Darstellung der Verfassungsrechtsprechung (VerfGH Rheinland-Pfalz, Hess. VerfGH, BVerfG) wird deutlich, dass die Gerichte die Grenzen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst suksessive eingeschränkt haben. 3. Typisierung von Beteiligungstatbestände: Das BVerfG hat ein 3-Stufen-Modell zu den grenzen der Personalratsmitbestimmung entwickelt. Dieses Modell wird dargestellt und der Versuch unternommen, die im BPersVG enthaltenen Beteiligungstatbestände in das Stufensystem ein zuordnen.4. Weitere Analyse und Kritik des Beschlusses des BVerfG: Im Vierten Teil werden die Ausführungen des BVerfG zur Allzuständigkeit, zum Initiativrecht des Personalrats u.a. untersucht. Als Ergebnis bleibt festzuhalten. Der Beschluss des BVerfG vom 24.5.1995 schränkt die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst nicht unerheblich ein, bietet aber trotz der engen Vorgaben auch noch Spielräume für den Gesetzgeber.
Schlagwörter
Personalvertretungsrecht
;
Mitbestimmung
;
Öffentlicher Dienst
;
Bundespersonalvertretungsgesetz
Institution
Fachbereich
Dokumenttyp
Dissertation
Zweitveröffentlichung
Nein
Sprache
Deutsch
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Name
E-Diss349_Kossens.pdf
Size
1.1 MB
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