Rogalla, IrmhildIrmhildRogalla2025-01-282025-01-282024-08978-3-902898-13-5https://media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/8683Barrierefreie Informationstechnik ist keine Selbstverständlichkeit. Im Rahmen der Mitbestimmung sind Betriebsräte bzw. Schwerbehindertenvertretungen gefordert, sich dafür einzusetzen – auch auf Basis weitreichender gesetzlicher Regelungen. Dabei stellt sich die Frage, wann eine Software oder ein digitales System als barrierefrei gelten kann. Betriebliche Technikfolgenabschätzung könnte Zugänglichkeit für alle Beschäftigten von Anfang an ermöglichen.deAlle Rechte vorbehaltenDigitale BarrierefreiheitSoftwareInformationstechnik600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften::600 Technik::600 Technik, TechnologieTechnikfolgenabschätzung aus Arbeitnehmer:innenperspektiveText::Zeitschrift::Wissenschaftlicher Artikel