Rogalla, IrmhildIrmhildRogalla2025-01-282025-01-282024-08978-3-902898-13-5https://media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/8683Barrierefreie Informationstechnik ist keine Selbstverständlichkeit. Im Rahmen der Mitbestimmung sind Betriebsräte bzw. Schwerbehindertenvertretungen gefordert, sich dafür einzusetzen – auch auf Basis weitreichender gesetzlicher Regelungen. Dabei stellt sich die Frage, wann eine Software oder ein digitales System als barrierefrei gelten kann. Betriebliche Technikfolgenabschätzung könnte Zugänglichkeit für alle Beschäftigten von Anfang an ermöglichen.deBitte wählen Sie eine Lizenz aus: (Unsere Empfehlung: CC-BY)Digitale BarrierefreiheitSoftwareInformationstechnik600Technikfolgenabschätzung aus Arbeitnehmer:innenperspektiveArtikel/Aufsatz