2023-02-032023-02-032018-04https://media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/657010.26092/elib/2008Frauenförderpläne haben zum Ziel, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in den Dienststellen zu verwirklichen. Personalplanung, Personalkonzept und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind konzeptionell mit der Frauenförderung zu verzahnen. Im Rahmen der Personalentwicklung bei der Senatorin für Kinder und Bildung sind die besonderen Belange berufstätiger Frauen zu berücksichtigen. Dabei ist zu überprüfen, welche Möglichkeiten sich bieten, freiwerdende Stellen in Leitungspositionen/herausgehobenen Positionen, in denen Frauen bis jetzt unterrepräsentiert sind, mit Frauen zu besetzen. Eine entsprechende mittel- und langfristige Planung soll die Potentiale von Frauen bewusst machen, zielgerichtete Qualifizierungen ermöglichen und unterstützende Maßnahmen zur Übernahme von Leitungsfunktionen bieten.14deCC BY-NC 4.0 (Attribution-NonCommercial)https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/FörderungFrauenerwerbstätigkeitVerwaltung330Frauenförderplan der Senatorin für Kinder und Bildung - Bereich VerwaltungBuch, Monographieurn:nbn:de:gbv:46-elib65701