Klinkhammer, GrittGrittKlinkhammerde Wall, Heinrich2020-03-252020-03-252012https://media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/2944In den letzten Jahren sind in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik Deutschland Überlegungen zu gemeinsamen Verträgen zwischen Islamischen Religionsgemeinschaften und der jeweiligen Landesregierung angestellt worden. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich als erstes Bundesland verbindlich zu einem Vertragsabschluss mit drei muslimischen Landesverbänden (DITIB, VIKZ, Schura) im August 2012 entschlossen. Die hier veröffentlichten Gutachten bilden neben den monatelangen Verhandlungen zwischen dem Hamburger Senat und den islamischen Landesverbänden eine der Grundlagen für die Entscheidung zu diesem Schritt. Hintergrund der Beauftragung dieser wissenschaftlichen Gutachten war die strittige Frage, ob bzw. inwieweit es sich bei den drei Hamburger Islamverbänden: DITIB, VIKZ und Schura um Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes und nicht vielmehr um reine Interessensverbände handelt.viii, 158 S.deIslam, Religionsgemeinschaft, Deutschland, Hamburg, Staatsvertrag200Staatsvertrag mit Muslimen in Hamburg : Die rechts- und religionswissenschaftlichen GutachtenBuch, Monographieurn:nbn:de:gbv:46-00102852-13