Klocke, Daniel2021-09-272021-09-272021-07https://media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/5295https://doi.org/10.26092/elib/1082Die Tarifbindung ist auch im Land Bremen in den letzten Jahren gesunken. Nur noch 18 Prozent der Betriebe und 57 Prozent der Beschäftigten sind tarifgebunden. Die rückläufige Tarifbindung hat negative Auswirkungen für die Beschäftigten. So verdienen Vollzeitbeschäftigte im Land Bremen rund zehn Prozent weniger, wenn ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist. Um die Tarifbindung wieder zu stärken, sollte auch die Landespolitik ihre Möglichkeiten zur Stärkung der Tarifbindung ausschöpfen. Wichtigster Ansatzpunkt wäre eine umfassende Tariftreuepflicht für Betriebe bei öffentlichen Aufträgen. Inwieweit dies rechtlich möglich ist, ist ein bundesweit vieldiskutiertes Thema. Daher hat die Arbeitnehmerkammer ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine umfassende Tariftreueregelung bei Bau- und Dienstleistungen möglich und rechtlich zulässig ist.65deAttribution 3.0 Germanyhttp://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/WirtschaftsrechtTarifvertragMindestlohn80Mindestlohn und Tariftreue im Landesvergaberecht der Freien Hansestadt BremenBuch, Monographie10.26092/elib/1082urn:nbn:de:gbv:46-elib52959