Gerhold, Sönke FlorianRiemann-Uwer, AnjaAnjaRiemann-Uwer2023-12-072023-12-072023-12-05https://media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/747410.26092/elib/2697Die Arbeit geht auf die Bedeutung des Schadensausgleichs für das Opfer und die Bestrafung des Täters als Reaktion auf strafbares Verhalten ein. Der deutsche Gesetzgeber hat in den letzten zwanzig Jahren opferfreundliche Gesetze erlassen, um die Rechte des Verletzten auf Schadenswiedergutmachung im Strafverfahren zu stärken. Auch auf europäischer Ebene gewinnt der Gedanke des Tatausgleichs an Bedeutung. Die Regelungen zum Täter-Opfer-Ausgleich und zur Schadenswiedergutmachung im Straf- und Strafprozessrecht spielen eine wichtige Rolle. Durch diese Regelungen soll der Konflikt zwischen Täter und Opfer beigelegt werden, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Ziel ist es, den Opferschutz weiter auszubauen und eine zeitgemäße Konfliktbewältigung zu ermöglichen. In der Praxis wird von diesen Regelungen jedoch nur selten Gebrauch gemacht, was verschiedene Gründe haben kann, z.B. mangelnde Akzeptanz oder mangelnde Praktikabilität. Ziel der Arbeit ist es, die dogmatische Verankerung des Tatausgleichs näher zu beleuchten und daraus Verbesserungsvorschläge für die praktische Anwendung abzuleiten. Dabei wird auch die Anerkennung der Konsensmaxime als allgemeiner Verfahrensgrundsatz diskutiert und das Verhältnis zum Aufklärungsgrundsatz beleuchtet.deCC BY 4.0 (Attribution)https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/§ 155a StPO§ 46a StGBAusgleichSchadenwiedergutmachung340Der Tatausgleich nach § 155a StPO im Straf- und StrafverfahrensrechtDissertationurn:nbn:de:gbv:46-elib74748